SAW-Assekuranz GmbH
Kfz Versicherungsvergleich
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Die Kaskoversicherung in der günstigen Raupenschlepper-Versicherung

Hier geht es zum Online Raupenschlepper Versicherungsvergleich.

Hier geben wir Ihnen die Möglichkeit, Ihre Raupenschlepper Versicherung online zu vergleichen und - als Besonderheit - auch den

Online Raupenschlepper Versicherungsabschluss.

Bei Fragen stehen wir Ihnen selbstverständlich auch telefonisch während unserer Bürozeiten (Mo - Fr.: 9:00 - 18:00) oder per E-Mail zur Verfügung. Als Versicherungsmakler vertreten wir unabhängig Ihre Interessen gegenüber den Versicherungsgesellschaften. Ihr Vorteil bei uns besteht für Sie darin, dass wir gemeinsam jedes Jahr Ihre Verträge unabhängig vergleichen können und Sie bei Bedarf Ihre Raupenschlepper-Versicherung jedes Jahr wechseln können, ohne dass Sie sich einen neuen Ansprechpartner suchen müssen.


Der online Raupenschlepper-Versicherungsvergleich der SAW-Assekuranz GmbH.

Sie suchen eine günstige Raupenschlepper Versicherung?

Dann informieren Sie sich doch online in unserem Versicherungsvergleichsrechner über die unterschiedlichen Tarife und Beiträge. Eine günstige Raupenschlepper-Versicherung sollte neben einem niedrigen Preis auch sehr gute Leistungen haben. Dies ist besonders wichtig in der Kaskoversicherung, da Sie hier Ihr persönliches Eigentum schützen. Die Kaskoversicherung deckt folgende Schäden ab.

Die Fahrzeugversicherung umfasst die Beschädigung, die Zerstörung und den Verlust des Fahrzeugs und seiner unter Verschluss verwahrten oder an ihm befestigten Teile einschließlich der durch die beigefügte Liste als zusätzlich mitversichert ausgewiesenen Fahrzeug- und Zubehörteile.
I. in der Teilversicherung
a) durch Brand oder Explosion;
b) durch Entwendung, insbesondere Diebstahl, unbefugten Gebrauch durch betriebsfremde Personen, Raub und Unterschlagung. Die Unterschlagung durch denjenigen, an den der Versicherungsnehmer das Fahrzeug unter Vorbehalt seines Eigentums veräußert hat, oder durch denjenigen, dem es zum Gebrauch oder zur Veräußerung überlassen wurde, ist von der Versicherung ausgeschlossen;
c) durch unmittelbare Einwirkung von Sturm, Hagel, Blitzschlag oder Überschwemmung auf das Fahrzeug. Als Sturm gilt eine Wetterbedingte Luftbewegung von mindestens Windstärke 8. Eingeschlossen sind Schäden, die dadurch verursacht werden, dass durch diese Naturgewalten Gegenstände auf oder gegen das Fahrzeug geworfen werden. Ausgeschlossen sind Schäden, die auf ein durch diese Naturgewalten veranlasstes Verhalten des Fahrers zurückzuführen sind;
d) durch einen Zusammenstoß des in Bewegung befindlichen Fahrzeugs mit Tieren jeder Art;
e) alle unmittelbar durch Marderbiss verursachte Schäden. Folgeschäden aller Art, insbesondere weitergehende Schäden am Fahrzeug selbst, sind maximal bis 3.000 € mitversichert.
II. in der Vollversicherung darüber hinaus
f) durch Unfall, d. h., durch ein unmittelbar von außen her plötzlich mit mechanischer Gewalt einwirkendes Ereignis; Brems-, Betriebs- und reine Bruchschäden sind keine Unfallschäden;
g) durch mut- oder böswillige Handlungen betriebsfremder Personen.

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